Konzept zum Schutz von Erwachsenen vor Missbrauch in der Soka Gakkai in Deutschland, K.d.ö.R. (Stand 01.02.2023)

Dieses Schutzkonzept gilt für alle Mitglieder und Verantwortliche der Soka Gakkai in Deutschland, K.d.ö.R. (nachfolgend auch kurz „SGiD“). Sie gilt auch für Angestellte des Fördervereins SGI-D e.V. und alle, die im Namen der Soka Gakkai in Deutschland, K.d.ö.R. oder des SGI-D e.V. tätig sind, unabhängig davon, ob dies entgeltlich oder unentgeltlich geschieht. 

Dieses Schutzkonzept soll

  • den notwendigen Rahmen für den Schutz von Erwachsenen vor Missbrauch während SGiD-Aktivitäten schaffen.
  • ehrenamtliche Unterstützer:innen von Versammlungen der SGiD mit den übergreifenden Prinzipien vertraut machen, die unseren Ansatz zum Schutz von Erwachsenen vor Missbrauch während SGiD-Aktivitäten leiten.

Leitbild der SGiD zum Schutz von Erwachsenen vor Missbrauch

Die Aktivitäten der Religionsgemeinschaft SGiD richten sich darauf aus, Mitglieder und interessierte Personen in ihrer Ausübung des Nichiren-Buddhismus zu unterstützen, einer humanistischen Philosophie des tiefen Respekts für die Würde des Lebens. Wir führen Aktivitäten für Erwachsene durch, um sie mit dieser lebensbejahenden Philosophie in Verbindung zu bringen, sie in der Ausübung des Buddhismus zu unterstützen und ihnen Wertschätzung für das eigene Leben und das Leben anderer Menschen zu vermitteln. Dies vorausgeschickt gilt für alle Aktivitäten folgendes Leitbild:

  • Die SGiD verpflichtet sich, alle Menschen wertzuschätzen, zu schützen und ihr Wohlergehen zu gewährleisten, während sie an SGiD-Aktivitäten teilnehmen. Das Wohlergehen der Teilnehmenden steht an erster Stelle.
  • Alle Teilnehmenden haben ungeachtet ihres Alters, ihres Geschlechts, ihrer Herkunft, ihrer sexuellen Orientierung bzw. Identität oder ihrer intellektuellen und körperlichen Fähigkeiten ein Recht auf gleichen Schutz vor jeglicher Art von Schaden oder Missbrauch.
  • Die nationalen Verantwortlichen der SGiD sind sich ihrer Verantwortung bewusst, alle während der Teilnahme an lokalen Versammlungen oder an Aktivitäten in einem unserer nationalen Zentren zu schützen. Sie bemühen sich, die lokalen Verantwortlichen entsprechend zu sensibilisieren und schulen.
  • Wir sind dafür verantwortlich, dass die Versammlungsorte sichere Orte sind. Ein sicherer Ort ist da, wo Menschen Schutz vor körperlicher, seelischer und sexueller Gewalt und finanzieller Ausnutzung erfahren. Wir achten auf die Intimsphäre, das Schamgefühl und die individuellen Grenzempfindungen. Da, wo diese Grenzen drohen überschritten zu werden handeln wir.
  • Mit unseren Versammlungen schaffen wir Orte, an denen alle Teilnehmenden sich wertgeschätzt fühlen.  
  • Es ist uns wichtig, dass alle Teilnehmenden sich frei fühlen, eine eigene Meinung zu entwickeln und diese zu äußern. Wir nehmen diese Meinung ernst. 
  • Die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit der Familie, Betreuer:innen und anderen Einrichtungen ist dafür unerlässlich.
  • Um stets die bestmögliche Beratung und Supervision zu erhalten, arbeitet die SGiD eng mit den professionellen Fachberatungsstellen des Vereins „Wildwasser“ zusammen. 


Personalauswahl und Schulung von ehrenamtlichen Verantwortlichen in der SGiD

Als Glaubensgemeinschaft bemühen wir uns darum, Verantwortliche, die die Aktivitäten anleiten und unterstützen, sorgfältig auszuwählen. 

Bereits bei den Auswahlgesprächen werden wir das Leitbild zum Schutz thematisieren. 

Wir werden uns bemühen, das Bewusstsein der Verantwortlichen regelmäßig auf den entsprechenden Versammlungen zu schärfen und zu sensibilisieren. Dies kann auch die Vermittlung von grundlegendem Wissen beinhalten, wie Missbrauch geplant wird, welche Anzeichen es gibt und wie man helfen kann.

Wir bemühen uns ferner darum, dass alle Personen bei der Annahme ihrer Verantwortung (Ernennung) eine Ehrenerklärung abgeben, die folgenden Inhalt hat:


Persönliche Ehrenerklärung

In meiner Rolle als Verantwortliche/r habe ich eine besondere Autorität und Vertrauensstellung. Ich versichere, dass ich dies nicht zum Schaden der mir anvertrauten Mitglieder ausnutzen werde und möchte eine positive Vorbildfunktion übernehmen. Im Konflikt- oder Verdachtsfall informiere ich die nationalen Verantwortlichen der Religionsgemeinschaft SGiD und den/die Schutzbeauftragte/n der SGiD. 


Datenverarbeitung

Wir tragen für eine professionelle und sichere Aufzeichnung, Speicherung und Löschung von Daten Sorge gemäß der Geschäftsordnung für den Datenschutz der Religionsgemeinschaft SGiD.


Schutzbeauftragte und Schutzkomitee für missbrauchsgefährdete Erwachsene

Beim Verdacht auf Missbrauch fühlen sich die Personen, die im Kontakt mit den Betroffenen sind, meist emotional belastet. Oft sind die Anhaltspunkte für eine Gefährdung nicht eindeutig. Die Verantwortlichen, die helfen wollen, sind unsicher, ob tatsächlich ein Missbrauch vorliegt und wie sie vorgehen sollen. Wir empfehlen, dass Sie sich zunächst an unsere/n Schutzbeauftragte/n für gefährdete Kinder und Erwachsene wenden, um Rat zu suchen:

Schutzbeauftragte für gefährdete Kinder und Erwachsene ist derzeit Dr. Sophie Kessner.

Bitte wenden Sie sich an den/die Schutzbeauftragte/n, wenn Sie Sorge haben oder glauben, dass für eine/n Teilnehmer:in eine Missbrauchsgefahr durch die Teilnahme an SGiD-Aktivitäten besteht.

Ihre Sorgen werden in jedem Fall ernst genommen.

Kontakt: schutzbeauftragte@sgi-d.org 

Ferner wird in der SGiD ein Schutzkomitee eingerichtet, bestehend aus dem Generaldirektor der SGiD (Leo Duricic), Frauen- und Männerverantwortlichen in der SGiD (Anette Wiencke-Naniwa und Gerald Seifert), der Generalsekretärin (Carola de Decker) und der Schutzbeauftragten (Dr. Sophie Kessner).


Schutzverfahren / Beschwerdeverfahren / Notfallplan 

Jede/r Betroffene oder Betreuer:innen oder Personen, die Sorgen haben, dass ein/e Erwachsene/r in Gefahr ist, wird gebeten den/die Schutzbeauftragten zu kontaktieren. 

Kontakt: schutzbeauftragte@sgi-d.org 

Wenn Sie glauben, dass eine Person in unmittelbarer Gefahr ist, rufen Sie bitte 

  • 0800-22 55 530 (Hilfetelefon sexueller Missbrauch)
  • 110 (Polizei) an.

Zusätzlich sollten Sie in solchen Fällen innerhalb von 24 Stunden den/die Schutzbeauftragte/n der Soka Gakkai in Deutschland informieren. 

Das Schutzverfahren wird dann eingeleitet und entsprechend der Richtlinie zum Schutzverfahren durchgeführt (siehe: Schutzverfahren).


Zusätzliche Anlagen

Gesonderte Richtlinie zum Schutzverfahren im Falle eines Verdachts auf Kindeswohlgefährdung oder Gefährdung von Erwachsenen durch Missbrauch während SGiD-Aktivitäten (einschließlich des Verfahrens zum angemessenen Umgang mit Anschuldigungen gegen Verantwortliche)


Stand 01.02.2023